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Mo. - Do. 8.00 - 16.30 Uhr
Freitag 8.00 - 14.30 Uhr
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Versicherungsschutz
Reisepreis-Sicherungsschein
Zur Sicherheit von Reisenden hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren mehrere Richtlinien verabschiedet, die für alle Touristik-Unternehmen verbindlich sind. Es ist selbstverständlich, dass wir als Reiseveranstalter die
Auflagen zur Durchführung von Reisen erfüllen.
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Insolvenzversicherung
Diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Alle Ihre Zahlungen an uns sind gemäß Paragraph 651 Reisepreissicherungsgesetz im Falle einer Insolvenz abgesichert.
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Wir haben diese, für Sie kostenlose Versicherung, bei einem namhaften deutschen Versicher abgeschlossen, denn wir möchten, das Sie optimal geschützt sind und sich bei uns wohlfühlen.
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Den Reisepreis-Sicherungsschein erhalten Sie von uns automatisch mit Ihrer schriftlichen Reisebestätigung. Bitte bewahren Sie diese Unterlagen gut auf.
Veranstalterhaftpflicht-Versicherung
Wir selbst und Sie als Kunde sind außerdem über eine Veranstalterhaftpflicht-Versicherung für Personen-
und Sachschäden abgesichert.

