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Versicherungsschutz

Reisepreis-Sicherungsschein

Zur Sicherheit von Reisenden hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren mehrere Richtlinien verabschiedet, die für alle Touristik-Unternehmen verbindlich sind. Es ist selbstverständlich, dass  wir als Reiseveranstalter die 

Auflagen zur Durchführung von Reisen erfüllen.

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Insolvenzversicherung

Diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Alle Ihre Zahlungen an uns sind gemäß Paragraph 651 Reisepreissicherungsgesetz im Falle einer Insolvenz abgesichert. 

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Wir haben diese, für Sie kostenlose Versicherung, bei einem namhaften deutschen Versicher abgeschlossen, denn wir möchten, das Sie optimal geschützt sind und sich bei uns wohlfühlen.

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Den Reisepreis-Sicherungsschein erhalten Sie von uns automatisch mit Ihrer schriftlichen Reisebestätigung. Bitte bewahren Sie diese Unterlagen gut auf.

 

 

Veranstalterhaftpflicht-Versicherung

Wir selbst und Sie als Kunde sind außerdem über eine Veranstalterhaftpflicht-Versicherung für Personen-

und Sachschäden abgesichert.

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