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Versicherungsschutz

Reisepreis-Sicherungsschein

Zur Sicherheit von Reisenden hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren mehrere Richtlinien verabschiedet, die für alle Touristik-Unternehmen verbindlich sind. Es ist selbstverständlich, dass  wir als Reiseveranstalter die 

Auflagen zur Durchführung von Reisen erfüllen.

Insolvenzversicherung

Diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Alle Ihre Zahlungen an uns sind gemäß Paragraph 651 Reisepreissicherungsgesetz im Falle einer Insolvenz abgesichert. 

Wir haben diese, für Sie kostenlose Versicherung, bei einem namhaften deutschen Versicher abgeschlossen, denn wir möchten, das Sie optimal geschützt sind und sich bei uns wohlfühlen.

Den Reisepreis-Sicherungsschein erhalten Sie von uns automatisch mit Ihrer schriftlichen Reisebestätigung. Bitte bewahren Sie diese Unterlagen gut auf.

 

 

Veranstalterhaftpflicht-Versicherung

Wir selbst und Sie als Kunde sind außerdem über eine Veranstalterhaftpflicht-Versicherung für Personen-

und Sachschäden abgesichert.

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